Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Immobilienbewertungsleistungen zwischen der Jesinghaus Immobilien, Inhaber Amadeus Jesinghaus, Burgstraße 12, 80331 München (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Einzelne Regelungen gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern (insbesondere §§ 7–9) oder ausschließlich gegenüber Unternehmern; sie sind entsprechend gekennzeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
(1) Gegenstand der Beauftragung ist die Erstellung eines Immobiliengutachtens bzw. einer Immobilienbewertung nach den anerkannten Regeln der Technik und den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere ImmoWertV), ausgeführt durch Amadeus Jesinghaus, Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024.
(2) Zweckbindung. Das Gutachten wird für den im Auftrag genannten Zweck (z. B. Kauf/Verkauf, Erbschaft bzw. Erbauseinandersetzung, Trennung/Scheidung, Schenkung) und zum dort vereinbarten Bewertungsstichtag erstellt. Für eine Verwendung zu anderen Zwecken oder durch Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr (§ 12).
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Art und Umfang (z. B. Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 BauGB oder Kurzgutachten/Markteinschätzung) werden im Vorfeld abgestimmt.
(4) Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie der Objektbesichtigung. Werden während der Begutachtung wesentliche Mängel oder Besonderheiten festgestellt, die einer vertieften Untersuchung bedürfen, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber; zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
(5) Das Gutachten stellt eine sachverständige Wertermittlung dar und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Eine bestimmte Wertaussage wird nicht geschuldet; Markt- und Wertaussagen beziehen sich auf den Bewertungsstichtag.
§ 3 Angebot & Vertragsschluss
(1) Die Präsentation von Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage. Eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung begründet keinen Vertrag.
(2) Auf Grundlage der Anfrage des Auftraggebers unterbreitet der Auftragnehmer ein individuelles Angebot zum Festpreis. Der Vertrag (Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB) kommt zustande, indem der Auftraggeber dieses Angebot annimmt – durch unterschriebene Rücksendung der Auftragsbestätigung oder durch ausdrückliche Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail) mit dem dort vorgegebenen Wortlaut.
§ 4 Honorar & Zahlungsbedingungen
(1) Das Honorar richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Honorartabelle des Landesverbands der Sachverständigen für Immobilienbewertung Bayern e.V. (LVS Bayern) oder nach individueller Vereinbarung (Festpreis lt. Angebot).
(2) Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Rechnung wird nach Fertigstellung und Übergabe des Gutachtens gestellt. Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 30 % des voraussichtlichen Netto-Honorars zu verlangen. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass die Leistung (Objektbesichtigung, Recherche, Erstellung) sowie Auslagen weit überwiegend vor der Ablieferung erbracht werden. Der Beginn der Bearbeitung kann vom Eingang der Anzahlung abhängig gemacht werden; die Anzahlung wird mit der Schlussrechnung verrechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet: gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Notwendige Auslagen und Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, amtliche Gebühren, Kosten der Unterlagenbeschaffung) werden gesondert in Rechnung gestellt. Leistungen über den vereinbarten Umfang hinaus werden nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Bewertung erforderlichen Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Maßgeblich ist die dem Auftrag beigefügte Unterlagen-Checkliste; hierzu gehören insbesondere:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte / Lageplan
- Bauzeichnungen / Grundrisse und Baubeschreibung
- Nachweise über Modernisierungen und Instandhaltungen
- bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
(2) Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle bereitgestellten Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß sind, und ermöglicht dem Auftragnehmer die ungehinderte Besichtigung der Immobilie zu einem vereinbarten Termin.
(3) Stellt der Auftraggeber erforderliche Unterlagen nicht bereit, kann der Auftragnehmer deren Beschaffung (z. B. bei Grundbuch-, Vermessungs- oder Bauämtern) auf Wunsch übernehmen. Dies ist eine gesondert zu vergütende Zusatzleistung nach tatsächlichem Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz, zuzüglich der von Dritten erhobenen Gebühren.
§ 6 Leistungszeit & Verzug
(1) Die voraussichtliche Fertigstellungszeit wird im Angebot angegeben. Maßgeblich für ihre Einhaltung sind die vollständige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen durch den Auftraggeber sowie die erfolgte Objektbesichtigung.
(2) Ein verbindlicher Fertigstellungstermin – insbesondere eine ausdrücklich beworbene Express-Bearbeitung – gilt nur, soweit er im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurde.
(3) Verzögert sich die Leistung wegen nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellter Unterlagen oder fehlender Mitwirkung, verlängert sich die Frist entsprechend. Bei höherer Gewalt, Streik oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers verlängert sich die Leistungszeit angemessen.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Schließt ein Verbraucher den Vertrag im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail) oder außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers, steht ihm ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§ 312g i. V. m. § 355 BGB). Einzelheiten, Frist und Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der beigefügten Widerrufsbelehrung, abrufbar unter jesinghaus-immobilien.de/widerruf.
(2) Wird der Vertrag in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers geschlossen, besteht in der Regel kein Widerrufsrecht. Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
§ 8 Vorzeitiger Beginn & Erlöschen des Widerrufsrechts
(1) Auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers kann der Auftragnehmer mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Das Verlangen und die Kenntnisnahme der nachstehenden Folgen werden über die Auftragsbestätigung gesondert eingeholt (§ 356 Abs. 4 BGB).
(2) Das Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Erbringung der Leistung, wenn der Verbraucher den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
(3) Widerruft der Verbraucher, nachdem die Ausführung auf sein Verlangen begonnen hat, jedoch bevor die Leistung vollständig erbracht ist, schuldet er anteiligen Wertersatz nach § 9.
§ 9 Wertersatz bei Widerruf nach Leistungsbeginn
Der anteilige Wertersatz (§ 357a BGB) bemisst sich am vereinbarten Gesamthonorar nach dem zum Zeitpunkt des Widerrufs zuletzt vollständig abgeschlossenen Leistungsabschnitt. Die folgenden Sätze gelten als widerlegbare Vermutung des jeweiligen Leistungsfortschritts:
| Erreichter Leistungsabschnitt | Anteil am Honorar |
|---|---|
| Auftragsannahme, Unterlagensichtung & Bewertungsvorbereitung | 20 % |
| zusätzlich: durchgeführter Ortstermin / Objektbesichtigung | 50 % |
| zusätzlich: erstellter Bewertungs- bzw. Gutachtenentwurf | 90 % |
| vollständige Fertigstellung & Übergabe → Widerrufsrecht erloschen | 100 % |
Die Sätze sind kumuliert zu verstehen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Wert der bis zum Widerruf erbrachten Leistung tatsächlich niedriger war (§ 357a Abs. 2 BGB).
§ 10 Gewährleistung & Haftung
(1) Der Auftragnehmer erstellt das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen unter Anwendung der anerkannten Bewertungsmethoden und gesetzlichen Vorgaben.
(2) Die Bewertung beruht auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen sowie den bei der Besichtigung feststellbaren Gegebenheiten. Eine Haftung für die Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen wird nicht übernommen.
(3) Stellen sich nach Erstellung Fehler oder Unvollständigkeiten heraus, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Gutachten gegen Berechnung des entstandenen Mehraufwands zu korrigieren.
(4) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf – und dabei begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
(5) Zur Absicherung möglicher Haftungsfälle unterhält der Auftragnehmer eine Berufs-/Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1.000.000 €.
§ 11 Verschwiegenheit & Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Auftragsausführung bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung unter jesinghaus-immobilien.de/datenschutz.
§ 12 Urheberrecht & Nutzungsrechte
(1) Das erstellte Gutachten unterliegt dem Urheberrecht. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck ein. Es ist ausschließlich für den Auftraggeber und diesen Zweck bestimmt; eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
(2) Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe des Gutachtens oder von Teilen daraus bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform; zulässig ist nur die vollständige und unveränderte Verwendung.
§ 13 Kündigung
(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit in Textform kündigen. Das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach §§ 7–9 bleibt hiervon unberührt.
(2) Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten. Das Honorar bemisst sich nach dem Bearbeitungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung; die Staffelung des § 9 gilt insoweit entsprechend als Anhaltspunkt für den erreichten Leistungsfortschritt.
(3) Für Verbraucher gilt zusätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 7–9 dieser AGB sowie die beigefügte Widerrufsbelehrung.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften und die Zuständigkeit ihres Wohnsitzgerichts unberührt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
Jesinghaus Immobilien, Burgstraße 12, 80331 München · Stand: Juni 2026
Jesinghaus Immobilien
Burgstraße 12, 80331 München
Telefon: 0151 58809514
E-Mail: info@jesinghaus-immobilien.de
Öffnungszeiten: Mo–Fr 9:00–18:00 Uhr, Termine nach Vereinbarung
