Häufige Fragen zur Immobilienbewertung
Was kostet ein Verkehrswertgutachten in München?
Das Honorar orientiert sich an der Honorartabelle des LVS Bayern 2025 und richtet sich nach Objektart, Größe und Komplexität. Der verbindliche Festpreis steht in Ihrem Angebot – ohne versteckte Kosten und vor jeder Beauftragung.
Wie lange dauert die Erstellung?
Ein vollständiges Verkehrswertgutachten dauert in der Regel zwei bis vier Wochen ab Vorliegen aller Unterlagen und der Besichtigung. Im Express-Service sind sieben bis zehn Werktage möglich, mit einem Aufpreis von 30 Prozent. Den genauen Termin stimme ich zu Beginn verbindlich mit Ihnen ab.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswertgutachten und Marktwerteinschätzung?
Ein Verkehrswertgutachten ist ein umfassendes Vollgutachten nach ImmoWertV und § 194 BauGB. Eine Marktwerteinschätzung ist eine kompaktere Bewertung für die eigene Orientierung, ohne den vollen Umfang. Welche Form für Sie sinnvoll ist, hängt vom Anlass ab – dazu berate ich Sie gern.
Wird mein Gutachten vom Finanzamt anerkannt?
Ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV ist methodisch darauf ausgerichtet, als Nachweis gegenüber Finanzämtern, Banken und im gerichtlichen Verfahren herangezogen zu werden. Maßgeblich ist eine methodisch saubere, nachvollziehbar begründete Wertermittlung – genau das ist mein Anspruch.
Wann lohnt sich ein Gutachten gegenüber dem typisierten Verfahren des Finanzamts?
Das typisierte Verfahren nach Bewertungsgesetz fällt oft höher aus als der tatsächliche Marktwert, besonders bei älteren Gebäuden, Sanierungsstau, ungünstigem Zuschnitt oder eingeschränkter Vermietbarkeit. Liegt der gutachterlich nachgewiesene Wert unter dem typisierten, kann das Erbschaft- oder Schenkungsteuer spürbar reduzieren.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Hilfreich sind insbesondere Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung, Baupläne und Angaben zu Baujahr und Modernisierungen. Bei vermieteten Objekten kommen Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen hinzu. Was fehlt, beschaffe ich auf Wunsch gegen Aufwand.
Was ist der Unterschied zwischen Marktwert und Verkehrswert?
In Deutschland sind Marktwert und Verkehrswert rechtlich gleichbedeutend: § 194 BauGB definiert den Verkehrswert ausdrücklich als Marktwert. „Marktwert“ ist der international gebräuchliche Begriff, „Verkehrswert“ der im deutschen Recht verankerte. Inhaltlich meinen beide denselben objektiv ermittelten Wert zu einem Stichtag.
Bewerten Sie auch außerhalb Münchens?
Mein Schwerpunkt liegt auf München und dem Großraum München samt der angrenzenden Landkreise – dort bin ich regelmäßig für Besichtigungen unterwegs. Eine Tätigkeit außerhalb Bayerns ist nach Absprache möglich.
Frage nicht beantwortet?
Ein kurzer Anruf klärt fast immer mehr als jede FAQ. Ich bin werktags meist direkt erreichbar.
