Spezialgutachten · § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG

Rest­nutzungs­dauer-Gutachten, das der Prüfung standhält.

Verkürzte Nutzungsdauer gutachterlich nachweisen und die AfA erhöhen — mit Ortstermin, objektkonkreten Feststellungen und BFH-fester Methodik. Erstellt von einem zertifizierten Sachverständigen in München, nicht von einem Portal.

nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziertOrtstermin inklusiveAntwort in 2 Werktagen
Für wen

Wann sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten lohnt

Die typisierte AfA unterstellt Wohngebäuden pauschal 50 Jahre Nutzungsdauer. Ist die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer, verschenken Sie jedes Jahr Abschreibungsvolumen.

Vermietete Bestandsimmobilie

Baujahr vor etwa 1990, wenig modernisiert: Hier liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer oft deutlich unter den typisierten 50 Jahren — und die mögliche AfA entsprechend darüber.

Gewerbeobjekt mit hohem Verschleiß

Werkstatt, Lager, Gastronomie: Nutzungsbedingte Abnutzung verkürzt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer häufig erheblich — gutachterlich feststellbar am Zustand vor Ort.

Kürzlich erworben

Nach dem Kauf ist der richtige Zeitpunkt, die AfA-Basis sauber zu setzen. Restnutzungsdauer und Kaufpreisaufteilung aus einer Hand — konsistent und ohne Widersprüche.

Bei jüngeren oder umfassend kernsanierten Objekten führt ein Restnutzungsdauergutachten häufig nicht zu einem wirtschaftlichen Vorteil. Darauf weise ich Sie bereits im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung hin, sodass Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen.

Der Unterschied

Warum nicht das 800-Euro-Online-Gutachten?

Der Bundesfinanzhof lässt Methodenfreiheit zu — aber der schlichte Modellverweis genügt nicht. Es braucht objektkonkrete Feststellungen (BFH, IX R 25/19 und IX R 14/23). Genau hier trennt sich das Ferngutachten vom belastbaren Nachweis.

Ferngutachten nach Fotolage

  • Bewertung nach Fotos und Aktenlage — ohne eigene Zustandsfeststellung am Objekt
  • Modellhafte Ableitung, die Finanzämter zunehmend hinterfragen
  • Standardisierter Text, in dem Ihr Objekt austauschbar bleibt
  • Günstig in der Anschaffung — riskant in der Prüfung

Gutachten mit Ortstermin und objektkonkreten Feststellungen

  • Zustandsbewertung der wesentlichen Bauteilgruppen vor Ort, mit Fotodokumentation
  • Nachvollziehbare Herleitung nach ImmoWertV-Systematik und BFH-Rechtsprechung
  • Ein Gutachter, eine Handschrift: keine Widersprüche zwischen Restnutzungsdauer, Kaufpreisaufteilung und Wertansatz
  • Aufbereitet zur direkten Einreichung durch Ihren Steuerberater — bei Rückfragen des Finanzamts stehe ich zur Verfügung

Eine Geld-zurück-Garantie ist nicht Bestandteil meines Leistungsangebots. Mein Anspruch ist vielmehr, bereits vor der Beauftragung realistisch einzuschätzen, ob ein Restnutzungsdauergutachten im konkreten Fall sinnvoll und aussichtsreich ist. Bestehen aus fachlicher Sicht keine hinreichenden Erfolgsaussichten, empfehle ich Ihnen, von einer Beauftragung abzusehen.

Honorar

Transparente Preise, pauschaliert nach Objektgröße

Keine versteckten Kosten: Der Preis steht fest, bevor Sie beauftragen — inklusive Ortstermin und vollständiger Dokumentation.

ObjektHonorar inkl. MwSt.
Eigentumswohnung bis 100 m²ab 1.950 €(1.638,66 € netto)
Ein-/Zweifamilienhaus bis 250 m²ab 2.500 €(2.100,84 € netto)
Mehrfamilienhaus / Gewerbeindividuelles Angebotnach Objektdaten
Kombination mit Kaufpreisaufteilung (ein konsistentes Gutachten)+ 892,50 €(750 € netto)

Inklusive persönlicher Besichtigung vor Ort und vollständiger Dokumentation.

Honorar auf Basis Stundensatz gem. LVS Bayern Honorar-Richtlinie, pauschaliert nach Objektgröße.

Bei vermieteten Immobilien in der Regel voll als Werbungskosten absetzbar — die steuerliche Beurteilung obliegt Ihrem Steuerberater.

AfA-Rechner

Lohnt sich das für Ihr Objekt?

Rechnen Sie den Effekt einer kürzeren Nutzungsdauer auf Ihre jährliche Abschreibung durch — direkt hier, ohne Datenübermittlung.

Der Gebäudeanteil ist der Kaufpreis ohne Grundstückswert — falls unbekannt, genügt eine Schätzung.

Geben Sie links Gebäudeanteil und Baujahr ein — das Ergebnis erscheint sofort. Die Modellrechnung zeigt, wie sich eine kürzere Nutzungsdauer auf Ihre jährliche Abschreibung auswirken würde.

Unverbindliche Modellrechnung mit beispielhafter Annahme der Restnutzungsdauer. Ob und in welchem Umfang eine kürzere Nutzungsdauer für Ihr Objekt nachweisbar ist, klärt die Ersteinschätzung. Keine Steuerberatung.

Ablauf

In vier Schritten zum belastbaren Nachweis

1Kostenfrei

Ersteinschätzung

Vier Eckdaten genügen: Baujahr, Wohnfläche, Kaufpreis bzw. Gebäudeanteil, Nutzungsart. Antwort binnen zwei Werktagen — inklusive offener Absage, wenn es sich nicht rechnet.

2Am Objekt

Ortstermin

Zustandsaufnahme aller wesentlichen Bauteilgruppen mit Fotodokumentation — die Grundlage der objektkonkreten Feststellungen.

3QA-geprüft

Gutachten

Objektkonkrete Herleitung der Restnutzungsdauer, methodisch nach ImmoWertV-Systematik und BFH-Rechtsprechung.

4Steuerberater-tauglich

Einreichung

Aufbereitet für die direkte Verwendung durch Ihren Steuerberater. Bei Rückfragen des Finanzamts stehe ich zur Verfügung.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Vier Eckdaten. Zwei Werktage. Eine ehrliche Antwort.

Sie erhalten meine persönliche Einschätzung, ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt rechnet — kostenfrei, unverbindlich und ohne Kleingedrucktes.

Übermittlung verschlüsselt. Ich antworte persönlich, binnen zwei Werktagen.

Amadeus Jesinghaus
Amadeus JesinghausZertifizierter Sachverständiger

So geht es weiter

  • Persönliche Antwort binnen 2 Werktagen
  • Offene Absage, wenn es sich nicht rechnet
  • Verbindliches Angebot vor jeder Beauftragung
Lieber direkt sprechen?
0151 58809514
E-Mail
info@jesinghaus-immobilien.de
FAQ

Häufige Fragen zum Restnutzungsdauer-Gutachten

Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten in München?

Das Honorar ist nach Objektgröße pauschaliert, auf Basis Stundensatz gemäß LVS Bayern Honorar-Richtlinie: Eigentumswohnungen bis 100 m² ab 1.950 € inkl. MwSt., Ein- und Zweifamilienhäuser bis 250 m² ab 2.500 € inkl. MwSt., Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte nach individuellem Angebot. Die Kombination mit einer Kaufpreisaufteilung kostet 892,50 € inkl. MwSt. zusätzlich. Persönliche Besichtigung vor Ort und vollständige Dokumentation sind immer enthalten.

Erkennt das Finanzamt ein Restnutzungsdauer-Gutachten an?

Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer ist in § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ausdrücklich vorgesehen. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass sich der Steuerpflichtige jeder sachverständigen Methode bedienen darf (IX R 25/19), ein bloßer Verweis auf Modellrechnungen ohne objektkonkrete Feststellungen aber nicht genügt (IX R 14/23). Das einschränkende BMF-Schreiben wurde zum 01.12.2025 aufgehoben. Entscheidend ist damit die Qualität des Gutachtens: Zustandsfeststellung am Objekt, nachvollziehbare Herleitung, saubere Methodik. Eine Garantie für die Anerkennung im Einzelfall kann und darf seriös niemand geben.

Warum ist der Ortstermin so wichtig?

Weil die Rechtsprechung objektkonkrete Feststellungen verlangt. Den Zustand der wesentlichen Bauteilgruppen — Dach, Fassade, Fenster, Haustechnik, Innenausbau — kann man nicht aus Fotos ablesen. Beim Ortstermin nehme ich den Zustand systematisch auf und dokumentiere ihn fotografisch. Diese Feststellungen tragen die Herleitung der Restnutzungsdauer und machen das Gutachten belastbar.

Wie lange dauert die Erstellung?

Die kostenfreie Ersteinschätzung erhalten Sie binnen zwei Werktagen. Das Gutachten selbst liegt in der Regel zwei bis vier Wochen nach dem Ortstermin und dem Vorliegen aller Unterlagen vor. Wenn eine Frist drückt, sprechen Sie mich auf den Express-Service an.

Sind die Kosten des Gutachtens steuerlich absetzbar?

Bei vermieteten Immobilien sind die Gutachterkosten in der Regel als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Die steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls obliegt Ihrem Steuerberater — ich erstelle das Gutachten, die steuerliche Geltendmachung übernimmt Ihre Steuerkanzlei.

Was unterscheidet das Restnutzungsdauer-Gutachten vom Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten ermittelt den Wert einer Immobilie zu einem Stichtag — etwa für Erbschaft, Scheidung oder Verkauf. Das Restnutzungsdauer-Gutachten beantwortet eine andere Frage: Wie lange ist das Gebäude wirtschaftlich noch nutzbar? Es dient allein dem Nachweis einer kürzeren Abschreibungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG. Beide folgen der ImmoWertV-Systematik — wer beides braucht, bekommt bei mir eine konsistente Herleitung aus einer Hand, ohne Widersprüche zwischen den Gutachten.

Was passiert, wenn sich ein Gutachten für mein Objekt nicht lohnt?

Dann sage ich es Ihnen offen — in der kostenfreien Ersteinschätzung, bevor Kosten entstehen. Bei kernsanierten oder jungen Objekten liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer oft nicht unter der typisierten; ein Gutachten wäre verlorenes Geld. Diese ehrliche Absage gehört zum Konzept: Ich verkaufe Ihnen kein Gutachten, das Ihnen nichts bringt.

Kann ich eine kürzere Nutzungsdauer auch rückwirkend geltend machen?

Ob und wie weit eine Berücksichtigung in noch offenen oder änderbaren Steuerbescheiden möglich ist, hängt vom Verfahrensstand ab — das ist eine steuerliche Frage, die Ihr Steuerberater beantwortet. Das Gutachten selbst kann auf einen zurückliegenden Stichtag bezogen werden, etwa den Zeitpunkt des Erwerbs. Sprechen Sie mich an, welcher Stichtag für Ihren Fall der richtige ist.

Klären wir, ob sich ein Gutachten für Ihr Objekt rechnet.

Vier Eckdaten, zwei Werktage, eine ehrliche Antwort — kostenfrei und unverbindlich.

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